Mediation bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

relations GmbH unterstützt Arbeitgeber und Betriebsrat bei Konflikten mit Mediation.

Mediation bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

relations GmbH unterstützt Arbeitgeber und Betriebsrat bei Konflikten mit Mediation.

Wieder einen guten Fluss der Verständigung finden

Der Einsatz einer Mediation eignet sich besonders gut, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat stark angespannt oder gar zerrüttet ist. Hier hilft ein Mediationsverfahren, wieder in einen guten Fluss der Verständigung zu finden.

Was tut relations GmbH für Sie bei einem Konflikt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?

Als neutrale dritte Partei hilft eine Mediation von relations GmbH, eine Einigung im Konflikt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu finden. Wir greifen vermittelnd in den Streit ein, strukturieren die Gesprächsverläufe und stellen Regeln für eine gute Kommunikation auf. Wir achten empathisch darauf, dass Betriebsrat und Arbeitgeber gleichermaßen fair an der Lösungsfindung beteiligt sind. Ist im Rahmen unserer Mediation eine Einigung gefunden, die beide Seiten nachhaltig tragen möchten, setzen wir die Mediationsvereinbarung auf und sichern, dass Betriebsrat, Arbeitgeber und wir als Mediator:in die Vereinbarung unterzeichnen.

Mitarbeiter von relations Hamburg stehen vor einem Schaubild zum Thema Konflikt Arbeitgeber und Betriebsrat
Anika Kozakow sitzt auf einem Sessel und spricht mit einer Kundin über Mediationsverfahren

Was ist ein Mediationsverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?

Ein Mediationsverfahren ist freiwillig und wird von einer neutralen dritten Person, dem/der Mediator:in, durchgeführt. Das Ziel ist eine Konfliktbeilegung und Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Was für Vorteile hat eine Mediation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?

Können Arbeitgeber und Betriebsrat sich im Konflikt nicht annähern, sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als nächsten Schritt das Einigungsverfahren vor. Ein Mediationsverfahren ist eine weitere erfolgversprechende Lösungsvariante. Im Rahmen des BetrVG ist diese Variante nicht ausgeschlossen.

Der Einsatz einer Mediation an dieser verhärteten Stelle kann eine weitere Eskalation verhindern und den Weg für eine zukünftig vertrauensvolle Zusammenarbeit ebnen.

Zwei Beraterinnen von relations Hamburg sitzen auf Sesseln und sprechen über Mediation

Vorteile einer Konflikt-Mediation zwischen
Arbeitgeber und Betriebsrat

Eine durch eine Mediation gemeinsam gestaltete Konfliktlösung besitzt eine größere Akzeptanz als eine »erzwungene« Entscheidung durch ein Einigungsstellenverfahren.

Es gibt keinen Sieger oder Verlierer. Allein eine von beiden Parteien gemeinsam erarbeitete, zukunftsorientierte Lösung steht im Fokus einer Mediation.

Im Gegensatz zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ist ein Mediationsverfahren vertraulich und diskret.

Eine Mediation trägt zu einer langfristig verständnisvolleren Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei. Das Risiko von Dauerkonflikten und kostenintensiven Einigungsverfahren wird deutlich gemindert.

In der Praxis sind gemeinsam vereinbarte Lösungen und Einigungen durch Mediationsverfahren häufig erfolgreich. In einer Abschlussvereinbarung halten beide Parteien die gemeinsam erzielte Einigung schriftlich fest. Mediator:in und beide Parteien unterzeichnen die Abschlussvereinbarung und dadurch entsteht eine Verantwortlichkeit für die erzielte Einigung auf beiden Seiten.

Ein Mediationsverfahren fördert nachhaltig die Kommunikations- und Konfliktkompetenz beider Parteien, wodurch zukünftige Verhandlungen konstruktiver und effizienter geführt werden können.

FAQ Mediation Arbeitgeber und Betriebsrat

Kann ein Arbeitgeber eine Mediation anordnen?

Nein, ein Arbeitgeber kann eine Mediation nicht anordnen. Eine Mediation ist immer freiwillig, so auch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Wie regelt das Betriebsverfassungsgesetz Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ordnet eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat an (§ 2 Abs. 1 BetrVG).

 

Der Grundsatz der Kooperation ist im BetrVG verankert. Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat soll durch gemeinsame Ziele zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs nachverfolgt werden. Sind beide Parteien verschiedener Meinung, zum Beispiel in Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrates, kommt es zum Konflikt. Die Möglichkeiten der Konfliktlösung sind im BetrVG eindeutig dargestellt.

 

Möglichkeit 1: Einigung über eine Einigungsstelle

Die Einigungsstelle soll Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beilegen. Sie besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern pro Arbeitgeber und Betriebsrat und einem unparteiischen Vorsitzenden, oft ein/e Arbeitsrichter:in, auf den sich beide Konfliktparteien einigen müssen. Findet keine Einigung statt, bestellt das Arbeitsgericht den Vorsitz. Der/die Vorsitzende leitet das Einigungsstellenverfahren. Im Falle einer Nichteinigung hat der/die Vorsitzende die entscheidende Stimme.

Es gibt das von einer Partei erzwingbare und das von beiden Parteien einbestellte freiwillige Einigungsstellenverfahren. Die Kosten für ein Einigungsstellenverfahren trägt immer der Arbeitgeber.

Möglichkeit 2: Einigung über eine Mediation

Arbeitgeber und Betriebsrat können sich zur Beilegung ihres Konflikts auch auf eine Mediation verständigen. Die Regelungen des Mediationsgesetzes (MediationsG) sind in diesem Fall geltend.

 

  • 1 Abs. 1 MediationsG: Bei einer Mediation handelt es sich um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, das eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts anstrebt. Das Mediationsverfahren ist durch Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit gekennzeichnet. Die Kosten für eine Mediation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat trägt der Arbeitgeber.